Gemäß dem Beschluss in der „Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu technischen Fragestellungen des Datenaustauschs im Gesundheits- und Sozialwesen (GGT)“ vom 02.08.2018 ist geplant, die Unterstützung der Verschlüsselungsprotokolle TLS 1.0 und TLS 1.1 an der Arbeitgeberschnittstelle des GKV-Kommunikationsservers zum 31.12.2018 einzustellen. Ab dem 01.01.2019 ist eine Kommunikation somit nur noch mit dem TLS Protokoll 1.2 möglich. An der Stelle verweisen wir Sie gerne auf das Sozialgesetzbuch IV, § 95 „Gemeinsame Grundsätze“, in dem insbesondere festgelegt ist, dass die Datenaustauschverfahren in der Sozialversicherung die Anforderungen der Technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen müssen.