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Arbeitgeber oder andere Meldepflichtige sind gesetzlich verpflichtet, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, Meldungen zur Beitragserhebung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen und andere Meldungen ausschließlich verschlüsselt elektronisch an die Datenannahme- und Verteilstellen der gesetzlichen Krankenversicherung und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu übermitteln. Die Zustellung basiert auf den Gemeinsamen Grundsätzen Technik und den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Die Grundsätze sind unter www.gkv-datenaustausch.de einsehbar.
Der Gesetzgeber hat dazu im §96 SGB IV festgelegt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung für diesen Zweck einen Kommunikationsserver betreibt.
Dieser Kommunikationsserver übernimmt im Datenaustauschverfahren die Rolle einer neutralen Datendrehscheibe und bildet somit die Schnittstelle vom Arbeitgeber zu den Datenannahme- und Verteilstellen der gesetzlichen Krankenversicherung und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen.